Mazda schlägt Masahiro Moro als neuen Präsidenten und CEO vor

  • Masahiro Moro tritt Nachfolge von Akira Marumoto an
  • Erfahrung in leitenden Positionen in Nordamerika und Europa – Jeff Guyton wird neuer CFO
  • Beide Manager haben mehrere Jahre am Mazda Motor Europe-Standort in Leverkusen gearbeitet

Der Aufsichtsrat der Mazda Motor Corporation hat Masahiro Moro als neuen Präsidenten und CEO vorgeschlagen. Er tritt die Nachfolge von Akira Marumoto an, der das weltweite Mazda Geschäft seit 2018 geleitet hat. 

Moro-san (62) gehört dem Unternehmen seit 1983 an und ist derzeit Director und Senior Managing Executive Officer für den Bereich Kommunikation. Von 2016 bis 2021 war er Chairman und CEO von Mazda North American Operations. Zuvor war Moro-san als Executive Officer für das globale Marketing zuständig und davor vier Jahre lang Vice President bei Mazda Motor Europe am Standort Leverkusen.

Zudem hat der Mazda Verwaltungsrat vorgeschlagen, Jeffrey H. Guyton (56) zum Representative Director, Senior Managing Executive Officer und Chief Financial Officer (CFO) zu ernennen. Guyton ist derzeit als Präsident und CEO von Mazda North American Operations und als Senior Managing Executive Officer für die Aktivitäten von Mazda in Nordamerika verantwortlich. Zuvor leitete Guyton zehn Jahre lang das Europageschäft von Mazda Motor Europe in Leverkusen.

„Herzlichen Glückwunsch an Masahiro Moro und Jeff Guyton. Ich freue mich, dass zwei erfahrene Führungspersönlichkeiten, die auch den europäischen Markt gut kennen, das Ruder unseres globalen Geschäfts übernehmen“, sagte Martijn ten Brink, Präsident und CEO von Mazda Motor Europe. „Europa ist seit jeher ein Schlüsselmarkt für Mazda. Und während hier die Weichen für die Zukunft der Automobilindustrie gestellt werden, erneuert die Mazda Motor Corporation mit diesen beiden Ernennungen ihr Bekenntnis für die europäische Region und für das Händlernetz.“

Der Aufsichtsrat der Mazda Motor Corporation hat der neuen Besetzung der Führungspositionen zugestimmt, die im Juni 2023 auf der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre und der darauffolgenden Aufsichtsratssitzung vorgeschlagen werden soll.